Anerkennung von Modulen nach einem Auslandsaufenthalt
Sie planen ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren und wollen wissen, wie Sie sich die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen können?
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Bachelor- und Master-Studiengänge
Bei den Bachelor und Master-Studiengängen gibt es zwei Möglichkeiten der Anerkennung: die Anerkennung für ein TUM-Modul oder die Anerkennung in den Wahlbereichen.
- Anerkennung in den Wahlbereichen
Hier wird geprüft, ob das anzuerkennende Modul den Anforderungen des Studiengangs entspricht und in sinnvollem Zusammenhang mit den Studieninhalten steht. Alle B.Sc. und M.Sc. Studiengänge der Sport- und Gesundheitswissenschaften enthalten Wahlbereiche, in denen Anerkennungen möglich sind.
Sprachkurse oder andere über- oder außerfachliche Kurse können nur in den Wahlbereichen C bzw. extracurricular qualifications/ extracurricular complementary subjects anerkannt werden.
Im Falle einer solchen Anerkennung wird die Anzahl an Credits des ausländischen Moduls übernommen.
- Gleichwertigkeit mit einem TUM Modul (1:1 Anerkennung)
Die erworbenen Lernergebnisse/Kompetenzen aus dem Ausland dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu denen eines TUM Moduls aufzeigen. Das bedeutet, dass für die Anerkennung eines ausländischen Moduls als TUM Pflichtmodul Lernergebnisse und Workload sich überschneiden sollten.
Im Falle einer solchen Anerkennung wird die Anzahl an Credits des TUM Moduls übernommen.
Bitte beachten Sie ebenfalls:
- Credits eines ausländischen Moduls werden als Ganzes anerkannt. Sie können nicht (z.B. auf zwei Wahlbereiche) aufgeteilt werden.
- Es können nur so viele Credits anerkannt werden, wie im Curriculum vorgesehen sind. Die Module, deren Credits darüber liegen, werden nicht im TUM Transcript unter „Zusatzleistungen“ aufgeführt (erscheinen dafür aber im Transcript der Gastuni).
Lehramt
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen ist im Lehramt vorrangig im Bereich der Wahlkataloge und der Wahlmodule für den Freien Bereich möglich.
Die Anerkennung von Auslandsleistungen im Rahmen von Pflichtmodulen ist nur im Ausnahmefall möglich.
Module, die Sie an der TUM schon erfolgreich abgeschlossen haben, können nicht noch einmal im Ausland belegt werden und im Rahmen der Wahlbereiche anerkannt werden.
Es können nur so viele der ausländischen Module anerkannt werden, wie für das TUM Curriculum erforderlich sind. Darüber hinausgehende Module werden nicht anerkannt und auch nicht auf dem Transcript of Records der TUM aufgelistet.
Für das Lehramt gilt weiterhin: Es ist keine Anerkennung von sportpraktischen oder mündlich-theoretische Staatsprüfungen möglich. Sprachkurse oder extracurricular qualifications können ebenfalls nicht anerkannt werden.
Studierende, die sich die Leistungen, die sie im Ausland erbringen, an der TUM anrechnen lassen wollen, MÜSSEN vorab mit der Studienfachberatung Kontakt aufnehmen, um die Anerkennungsfragen zu klären. Dafür wird das Formblatt „Äquivalenzvereinbarung“ benutzt.
Erasmus+ Studierende müssen sowohl die Module an der Gasthochschule als auch die geplante Anerkennung an der TUM im Online Learning Agreement (OLA) eintragen. Das OLA kann erst unterzeichnet werden, nachdem die die Anerkennungsmöglichkeiten in Form der Äquivalenzvereinbarung besprochen wurden.
Studierenden, die über TUMexchange im Ausland studieren, wird zur besseren Übersicht ebenfalls empfohlen, das Formular Äquivalenzvereinbarung zu nutzen.
So funktioniert es:
Geeignete Auswahl von Modulen der ausländischen Gasthochschule treffen und entsprechende Modulbeschreibungen suchen.
Diese müssen die Informationen zu Lernergebnissen und Workload beinhalten. Bitte fragen Sie ggf. bei der Partnerhochschule nach, wenn Sie diese Informationen nicht selbständig finden.
- Formular „Äquivalenzvereinbarung“ vollständig ausfüllen und unterschreiben und inklusive der Links zu den Modulbeschreibungen an international.sh.sto(a)mh.tum.de schicken.
Bitte beachten Sie:
- Die Unterlagen werden nur in Deutsch oder Englisch entgegengenommen. Bei anderen Sprachen wird um die Einreichung einer Übersetzung gebeten.
- Für den Fall, dass Sie eine 1:1 Anerkennung für ein TUM Modul wünschen, reichen Sie bitte auch die Modulbeschreibung des TUM Moduls ein.
- Für den Fall, dass Sie eine freie Anerkennung in den Wahlbereichen wünschen, ist das Einreichen einer TUM-Modulbeschreibung nicht notwendig. Tragen Sie bitte auf der rechten Seite „Anerkennung Ausland“ und den Namen des Wahlbereichs ein.
Beratung
Ein Beratungstermin ist vor Erstellung der Äquivalenzvereinbarung natürlich möglich.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt unter international.sh.sto(at)mh.tum.de auf.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung u.U. 2-3 Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.
Änderung der Kursauswahl nach Ankunft im Ausland
Sollte sich nach Ankunft an der Gasthochschule Ihre Kursplanung ändern, müssen Sie Ihre Äquivalenzvereinbarung anpassen und erneut einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung Ihrer Studienleistungen nach der Rückkehr nicht automatisch erfolgt, sondern explizit beantragt werden muss.
So funktioniert es:
- Vollständig ausgefülltes und von Ihnen unterschriebenes Formular Antrag zur Anerkennung sowie den Leistungsnachweis der ausländischen Hochschule (z.B. Transcript of records) unter international.sh.sto(at)mh.tum.de einreichen.
- Dem Antrag ein Dokument der Gasthochschule beilegen, aus dem ersichtlich ist, wie Noten vergeben werden (z.B. welche die beste Note bzw. die unterste Bestehensnote ist.)
- Falls die Credits an der ausländischen Hochschule nicht den ECTS entsprechen (1 ECTS-Credit entspricht einem Gesamt-Workload von ca. 30 Stunden pro Halbjahr), so muss der Gesamtworkload des Moduls/ Kurses ebenfalls belegt werden.
- Dem Antrag ein Dokument der Gasthochschule beilegen, aus dem ersichtlich ist, wie Noten vergeben werden (z.B. welche die beste Note bzw. die unterste Bestehensnote ist.)
- Die Notenumrechnung erfolgt anhand der Bayerischen Formel.
- Module, die an der Gasthochschule ohne Note bestanden wurden, werden ebenfalls in TUMonline ohne Note sondern nur mit „bestanden“ eingetragen.
- Credit Anzahl:
- Im Falle einer 1:1 Anerkennung wird die Anzahl an Credits des TUM Moduls übernommen, unabhängig davon, ob es sich um ein Pflichtmodul oder ob ein Modul in einem Wahlbereich handelt.
- Im Falle einer allgemeinen Anerkennung in den Wahlbereichen (Bsp SGAKAL) wird die Anzahl an Credits des ausländischen Moduls übernommen.
- Falls die Credits an der ausländischen Hochschule nicht den ECTS entsprechen (1 ECTS-Credit entspricht einem Gesamt-Workload von ca. 30 Stunden), findet eine Umrechnung auf Basis des Gesamt-Workloads statt.
- Im Falle einer 1:1 Anerkennung wird die Anzahl an Credits des TUM Moduls übernommen, unabhängig davon, ob es sich um ein Pflichtmodul oder ob ein Modul in einem Wahlbereich handelt.
- Nach Bearbeitung des Antrags werden die Noten in TUMonline eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung insgesamt u.U. 2-3 Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.