Bezüglich der „Anerkennung von Studienleistungen durch externe Verbände“ wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der School.
Anerkennung von Studienleistungen durch externe Anbieter
Studierende / Absolvierende der an der School of Medicine and Health angebotenen Studiengänge können sich bei Belegung bestimmter Module ihre Studienleistungen bei externen Einrichtungen bzw. Verbänden anerkennen lassen und dadurch Zusatzqualifikationen erhalten.
Aktuell sind Anerkennungen bei folgenden Verbänden möglich:
Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) ist einer der wichtigsten Verbände im Gesundheitswesen in Deutschland. Absolventen des Studiengangs "Wissenschaftliche Grundlagen des Sports, BSc." der TUM können sich beim DVGS ihre Studienleistungen anerkennen lassen.
Für Absolvierende des Bachelorstudiengangs Wissenschaftliche Grundlagen des Sports (BSc. WGS, Beginn WS 08/09) bzw. Sportwissenschaft (BSc. SW, Beginn WS 14/15) kann in Abhängigkeit von der inhaltlichen Ausrichtung der gewählten Wahlpflichtmodule unter gewissen Voraussetzungen (siehe unten) und mit etwas Zusatzaufwand (zeitlich/finanziell) eine Anerkennung zum „Sport-/Bewegungstherapeuten DVGS“ auf unterschiedlichen Stufen erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Berufsbezeichnung, die als Titel vom Berufs- und Fachverband DVGS e.V. vergeben wird.
Eine Anerkennung kann prinzipiell nur ausgesprochen werden, wenn im Rahmen des Studiums ein gesundheitsorientiertes Profil absolviert wird und dabei ein adäquater Umfang an praktischer Handlungskompetenz nachgewiesen wird. Das Modularsystem der Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ ist in verschiedenen Stufen aufgebaut (Modularsystem). Für Absolvierende eines klaren gesundheitsorientierten Studienprofils in den o.g. Bachelorstudiengängen der TUM ist es daher, unter den unten genannten Voraussetzungen, möglich, in Ergänzung zum Studium die Spezialisierung Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie (ORT) Stufe III sowie die Einzellizenzen "Rückenschule", "Medical Nordic Walking", "Osteoporose", "Aquatraining" und "Entspannungsverfahren" zu erlangen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zu den jeweiligen DVGS-Modulen gehörenden Anerkennungsvoraussetzungen und Anerkennungsmöglichkeiten im Detail:
Qualifikationsstufe | Bezeichnung | Anerkennung für Absolvierende BSc. WGS, wenn ... |
Stufe I | Zulassung | ✔ komplette Anerkennung B.Sc. WGdS / B.Sc. SW |
Komplementärmodul | Psychosoziales Modul | * Seminar mit 45 UE muss zusätzlich belegt werden (15 UE anerkannt) |
Pädagogisches Modul | ✔ komplette Anerkennung B.Sc. WGdS / B.Sc. SW | |
* B.Sc. SW Wahlpflichtprofil Gesundheitsförderung & Bewegung oder Sportwissenschaft in einer Winter- /Sommersportart B.Sc. WGdS Basiskompetenz Gesundheitsförderung oder Erlebnispädagogik Vertiefungsmodul Gesundheitsförderung oder Vertiefungsmodul Basiskompetenz Behindertensport Vertiefungsmodul Angewandte Sportwissenschaft oder Vertiefungsmodul Angewandte Gesundheitsförderung | ||
Stufe II Grundlagen | Grundlagen | |
Stufe III Spezialisierungen | Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie | * B.Sc. SW Wahlpflichtprofil Gesundheitsförderung & Bewegung B.Sc. WGdS Basiskompetenz Gesundheitsförderung Vertiefungsmodul Gesundheitsförderung Vertiefungsmodul Angewandte Gesundheitsförderung oder Vertiefungsmodul Angewandte Sportwissenschaft |
Neurologie | ||
Innere Erkrankungen | ||
Psychiatrie / Psychosomatik / Sucht | ||
Stufe IV | Praktische Tätigkeit | * B.Sc. WGdS / B.Sc. SW Praktika in therapeutischen / rehabilitativen Einrichtungen können nach individueller Prüfung in gewissen zeitlichen Umfängen angerechnet werden. |
Bei entsprechender gesundheitssportlicher Ausrichtung des Studiums können somit aus dem Modularsystem der Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ maximal die Stufen I, II, III (ORT) und das Komplementärmodul "Pädagogisches Modul" inklusive 5 möglicher Einzellizenzen anerkannt werden:
- Rückenschule KddR (§§ 20,20a und 43 SGB V sowie § 44 SGB IX Rehabilitationssport Indikation Wirbelsäule)
- Osteoporose (§ 43 SGB V)
- Medical Nordic Walking (§ 20 und 20a SGBV)
- Entspannungslizenz (§§ 20 und 20a SGBV) sowie
- Aqua-Lizenz (§§ 20 und 20a SGB V)
Das Komplementärmodul "Psychosoziales Modul" muss - wie der Tabelle zu entnehmen ist - zusätzlich absolviert werden. TUM Sport and Health for Life bietet das Modul in Kooperation mit dem DVGS direkt an der School of Medicine and Health an (Psychosoziales Modul).
Die Anerkennung ist erst möglich, wenn das Studium abgeschlossen wurde. Für die Anerkennung der Stufen II und III ist neben dem Zeugnis ein „Institutsnachweis“ erforderlich. Dieser wird von der TUM ausgestellt, wenn die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme in allen dazugehörigen Veranstaltungen der oben genannten Module inkl. der Modulprüfungen nachgewiesen wurde. Es obliegt dem Studierenden die erforderliche Anwesenheit eigenverantwortlich nachzuweisen. Zur Ausstellung des Institutsnachweises wenden Sie sich bitte an an die Studienfachberatung der School of Medicine and Health und reichen Sie schriftlich ein:
- Eine Kopie Ihres detaillierten Zeugnisses
- Genaue Informationen, in welchem Semester Sie die o.g. Module absolviert haben
- Ein Nachweis über die regelmäßige, aktive und erfolgreiche Teilnahme an den o.g. Modulveranstaltungen
- Eine postalische Adresse
Für die Stufe IV muss eine praktische Tätigkeit von 6 Monaten in einer rehabilitativen Einrichtung nachgewiesen werden. Studienbegleitende Praktika bzw. ein Praktikumssemester in einer rehabilitativen Einrichtung können anteilig, in Abhängigkeit von Umfang und Ausrichtung auch vollständig anerkannt werden. Ein entsprechender Nachweis ist dem DVGS zur Prüfung vorzulegen.
Für Rückfragen
- zum Institutsnachweis wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung der School
- zum Angebot "Psychosoziales Modul (DVGS)" verkürzter Lehrgang an TUM Sport and Health for Life (weiterbildung(at)sg.tum.de)
- zur Zertifikatsprüfung an den DVGS
Die Anerkennungen (Zertifikate sowie Einzellizenzen) sind seitens des Verbandes kostenpflichtig und erfordern eine Zertifikatsprüfung sowie eine Mitgliedschaft im DVGS. Die Zertifikatsprüfung wird gesondert von Seiten des DVGS organisiert und findet nicht in München statt. Details zu den Prüfungsmodalitäten sowie den zusätzlichen Prüfungskosten finden Sie auf der Homepage des DVGS.
TUM Sport and Health for Life ist lediglich für die Organisation sowie Durchführung der verkürzten Sonderveranstaltung "Psychosoziales Modul (DVGS)" verantwortlich. Die Prüfung und Anerkennung liegt im Verantwortungsbereich des DVGS. Wir raten allen Studierenden sich vor der Anmeldung zum Modul ausreichend über die aktuellen Voraussetzungen des DVGS bzgl. des "Sport- und Bewegungstherapeuten" zu informieren und sich im Zweifelsfall direkt an den DVGS zu wenden.
Das Anerkennungsprocedere von Studienleistungen beim BLSV wird derzeit umgestellt. Daher gelten ab dem WS 16/17 neue Abstimmungen zur Prüfung einer möglichen Lizenzanerkennung Sport in der Prävention (ÜL-B, 2 Lizenzstufe). Diese neuen Abstimmungen stehen allen Studierenden offen, die einen bewegungsbezogenen Studiengang an der TUM absolviert haben und darin ausreichende Handlungskompetenz im Gesundheitssport erworben und nachgewiesen haben. In Abhängigkeit vom Studiengang, seiner Ausrichtung und den gewählten Wahlpflichtmodulen bzw. Wahlmodulen wird ein „schriftlicher Nachweis“ über die erbrachten Leistungen der TUM ausgestellt (Ansprechperson: Studienfachberatung der School of Medicine and Health) und kann dann beim Verband vorgelegt werden. Dort wird individuell geprüft, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist.
Interessierte Studierende haben die Möglichkeit, sich am Ende ihres Studiums einen „schriftlichen Nachweis“ ausstellen zu lassen. Hierzu ist ein Ausdruck der Leistungskarte erforderlich, aus dem die bestandenen Prüfungsleistungen hervorgehen. Bei den gesundheitssportbezogenen Veranstaltungen ist außerdem eine regelmäßige, aktive und erfolgreiche Teilnahme erforderlich.
Vorgehen zum Erwerb der Lizenz:
Der „schriftliche Nachweis“ der TUM ist gemeinsam mit einer Kopie des Zeugnisses des jeweiligen Studienganges sowie einem Lizenzantrag beim BLSV einzureichen. Jeder Antrag wird individuell überprüft. Wenn eine Lizenz ausgestellt werden kann ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des BLSV. Antragsunterlagen erhalten Sie beim Sachgebiet „Übungsleiter“, E-Mail uebungsleiter(at)blsv.de.
*Nachweis ÜL-C Breitensport
Mit Vorlage des Zeugnisses und des schriftlichen Nachweises wird neben der ÜL-B Lizenz Sport in der Prävention auch gleichzeitig die mögliche Ausstellung der ÜL-C Lizenz Breitensport (Erwachsene) überprüft.
Teilnehmende des Moduls "Basiskompetenz Behindertensport" können sich diese Qualifikation zum Erwerb der Übungsleiterlizenz Behindertensport (Block 10/100) beim BVS Bayern anerkennen lassen.
Voraussetzungen sind: - die regelmäßige, aktive und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des jeweiligen Moduls und eine erfolgreiche Modulprüfung - ein Zielgruppenkontakt - ein „schriftlicher Nachweis“ über die erbrachten Leistungen der TUM (Ansprechperson: Studienfachberatung der School of Medicine and Health) - Nachweis über eine Mitgliedschaft in einem dem BVS angehörenden Verein.
Vorgehen zum Erwerb der Lizenz: Der „schriftliche Nachweis“ der TUM ist gemeinsam mit einem Lizenzantrag beim BVS einzureichen und gegen eine Bearbeitungsgebühr zu beantragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des BVS in der Sparte Bildung / Ausbildung, Vergabe der Lizenzen. Ansprechpartnerin für die Übungsleiterausbildung beim BVS ist Silvana Heger (heger@bvs-bayern.com).
Voraussetzungen für eine Anerkennung sind
- das erfolgreiche Bestehen der genannten Modulprüfungen
- sowie die regelmäßige und aktive Teilnahme an allen Veranstaltungen der jeweiligen Module. Dabei gilt prinzipiell eine Anwesenheitspflicht von 100%.
Teilnahmebestätigung
- Die Verantwortung zur Einholung einer Teilnahmebestätigung liegt bei den Studierenden.
- Bei Übungen und Seminaren, für die der Anerkennungsstelle keine Kurslisten vorliegen, muss die Anwesenheit von den Studierenden nachgewiesen werden, indem sie selbstständig eine Bestätigung über die regelmäßige aktive Teilnahme beim Kursleitenden einholen.
- Als Teilnahmebestätigung wird ausschließlich das Formular Teilnahmenachweis akzeptiert, welches auf Anfrage bei der Anerkennungsstelle ausgehändigt wird. Das Formular muss vom Kursleiter unterschrieben und abgestempelt werden.
Weiteres Vorgehen
Sobald alle Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt sind, können Studierende auf Anfrage bei der Studienfachberatung ein Schreiben der TUM zur Vorlage bei der entsprechenden Einrichtung bzw. beim Verband bekommen und damit individuell eine Anerkennung Ihrer Studienleistungen beantragen.