Außerplanmäßige Professur

Auf Antrag der TUM School of Medicine and Health kann der Präsident der Technischen Universität München (TUM) Privatdozentinnen und Privatdozenten nach sechsjähriger Tätigkeit als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer zur außerplanmäßigen Professorin oder zum außerplanmäßigen Professor bestellen. Dafür müssen entsprechende Anforderungen erfüllt sein (siehe “Richtlinien” im Formularschrank).
Die Sechsjahresfrist kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen auf bis zu vier Jahre verkürzt werden (siehe “Kriterien für eine vorzeitige Apl-Professur” im Formularschrank).
Zur Eröffnung des Verfahrens zur Erlangung einer außerplanmäßigen Professur ist ein formaler Antrag an das Deans Office zu richten (siehe Antrag auf “Eröffnung des Verfahrens” im Formularschrank). Dem Antrag sind ein Lebenslauf, eine Publikationsliste, eine Auflistung der in MediTUM dokumentierten Lehrleistung und eine Aufstellung der Vortragstätigkeit beizufügen.
Sollten Sie umhabilitieren wollen, kann ein Verfahren unter Erfüllung bestimmter Kriterien eröffnet werden (siehe Richtlinien zur Umhabilitation im Formularschrank). Sollten die Kriterien und Bedingungen erfüllt sein, stellen Sie bitte einen Antrag auf Umhabilitation mit gleichzeitiger Ernennung zur Apl.-Professorin oder zum Apl.-Professor.