Basisqualifikation Sport
Studierende der modularisierten Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen und für Sonderpädagogik (LPO I 2008) müssen im Verlauf ihres Studiums gemäß § 36 bzw. 38 Abs. 1 Nr. 5 LPO I den Nachweis der Basisqualifikation im Fach Sport erbringen, wenn sie Sport NICHT als Unterrichts- oder Didaktikfach studieren.
Die Platzvergabe erfolgt entlang der amtlichen Bekanntmachung 381, §4 der LMU zur Platzvergabe in Kursen mit Platzknappheit. Das heißt, die Reihung erfolgt nach Semesterzahl (höhere Semester werden bevorzugt), danach wird gelost. Der exakte Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb des Anmeldezeitraums ist für die Platzvergabe nicht relevant (kein „first come first served“-Prinzip). Die Platzvergabe/-zusage wird via e-mail kommuniziert.
Aufgrund der zentralisierten Platzvergabe können im Einzelfall keine Ausnahmen gemacht werden. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
Termine Basisqualifikation Sport
Die Blockveranstaltung Basisqualifikation Sport findet für alle Lehrämter zweimal im Jahr statt.
Der Lehrgang findet in den Bereichen Spiele, Gymnastik & Tanz, Leichtathletik, Turnen und Fitness am TUM Campus im Olympiapark (Am Olympiacampus 11, 80809 München) statt.
Der nächste Lehrgang findet vom 23.-27. März 2026. Die Anmeldung findet ab dem 20. Okt 2025 bis zum 01.Feb 2026 über LSF statt.
Bitte melden Sie sich selbstständig über das LSF-System für die Veranstaltung an unter: Vorlesungsverzeichnis - Fakultätsübergreifende Veranstaltungen - Münchener Zentrum für Lehrerbildung (MZL) - Basisqualifikation Sport.
Teilnehmen können Studierende der Grundschulpädagogik (Lehrämter Grundschule, Sonderpädagogik, PIR Modellstudiengang), die sich mind. im 3. Fachsemester befinden. Es gibt kein FCFS-Verfahren zur Platzvergabe. Für Studierende, die im Herbst 2026 ihr Staatsexamen („Fächerexamen“) antreten, gilt die priorisierte Platzvergabe, dafür benötigen wir Ihre Empfangsbestätigung zur Anmeldung zum Fächerexamen. Diese "Empfangsbestätigung" erhalten Sie postalisch vom Prüfungsamt, nachdem Sie sich für das Fächerexamen angemeldet haben. Bitte senden Sie uns einen Scan oder ein gut lesbares Foto des Dokuments bis 01. Feb 2026 per E-Mail an: basisqualifikation.sto@mh.tum.de
Ersatzleistung Basisqualifikation
Grundsätzlich gilt: Jede an einer bayerischen Universität abgelegte Basisqualifikation kann direkt dem Prüfungsamt des Ministeriums vorgelegt werden, eine vorherige Anerkennung durch die TUM ist nicht nötig.
Weiterhin kann die Teilnahme an der Basisqualifikation durch bestimmte Qualifikationen ersetzt werden. Laut einer Bekanntmachung des Kultusministeriums gilt hier:
„Werden die Kompetenzen außeruniversitär erworben, gelten folgende Qualifikationen als Nachweise:
Nachweis des Übungsleiter C „Breitensport Profil Erwachsene und Ältere“ oder Nachweis des Übungsleiter C „Breitensport Profil Kinder und Jugendliche“.“
(KWMBI Nr. 10/2009, S. 208)
Eine Vereinsmitgliedschaft oder ein sportartspezifischer Trainerschein können folglich nicht als Ersatzleistung anerkannt werden. Sehen Sie bitte von entsprechenden Anfragen ab.
Anerkennungsprozedere: Studierende, die eine Übungsleiterlizenz Breitensport vorweisen können, melden sich per E-Mail mit Angabe von Geburtsdatum und –ort, Studiengang, Matrikelnummer, Anschrift sowie Scan der Übungsleiterlizenz unter basisqualifikation.sto@mh.tum.de. Die Anerkennungsbescheinigung wird nach Überprüfung der Unterlagen per Post verschickt.
Kontakt
Martina Wayand, M.A., MBA
Referentin Studium und Lehre
Tel.: +49 (89) 289 - 24763